Mülheim a.d.R.

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D-ARZT VERFAHREN

Im Falle eines Unfalls in der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder nach Hause, bei Schul- oder Kindergartenunfällen und auch bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines solchen Unfalles sowie bei Berufserkrankungen kommt das sogenannte Durchgangsarztverfahren zum Tragen. Nur so können die Verletzten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen, z.B. der gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der gesetzlichen Unfallkasse. Dieses Verfahren bekommt insbesondere bei voraussichtlich langwierigen Therapien oder potenziellen Folgeschäden äußerst hohe Bedeutung. Deshalb sollten Verunfallte möglichst vor der ersten Inanspruchnahme eines Kassenarztes einen von der Berufsgenossenschaft bezeichneten Facharzt (Durchgangsarzt) zurate ziehen.

Denn bei einem Arbeitsunfall oder einer Wiedererkrankung in Folge eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt und der Verletzte ist einem sog. Durchgangsarzt vorzustellen.

Die GSK Gelenk- und Sportklinik Rhein/Ruhr und Essen-Kettwig ist offizieller, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beteiligter Durchgangsarzt. Dementsprechend steht Ihnen unser Team bei Arbeitsunfällen besonders kurzfristig zur Verfügung und dokumentiert den Prozess, wie von den Berufsgenossenschaften (BG) gefordert.

Auch hier bedienen wir uns unserer modernen Diagnose-Technik, sorgen für die bestmögliche Erstversorgung, besprechen mit dem Patienten die weitere Behandlung und legen fest, welcher Arzt diese durchführen soll.

Selbstverständlich beantworten wir dabei alle Fragen zum Ablauf, zur Prognose und zu einer potenziellen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), damit Sie auch im Falle eines Arbeitsunfalls bestmöglich aufgeklärt und auf die therapeutischen Maßnahmen vorbereitet sind.

DEFINITION

Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ oder ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, der von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.
(Quelle: Wikipedia, 07/21).

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